PanaScan GmbH Audiovisuelle Produktionen und Präsentationsservice  
      Elisabethstr. 21 - 80796 München (Zentrum Schwabing)  
      Tel. 089-2780304 - Fax 089-2780305 - eMail: info@panascan.de  
 
 
     
    Mietbedingungen  
 
 
   
      1. Unternehmens-Identität:
 
 
  PanaScan Gesellschaft für audiovisuelle Produktionen und Präsentationsservice mbH, Elisabethstr. 21,
      80796 München, eingetragen im Handelsregister München HRB 85567, Steuernummer 143/169/10530,
 
 
  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE129432429, Gründungsjahr 1988, Geschäftsführer: Klaus Czich.
       
 
 
  2. Mietgarantie:
 
 
  Die von PanaScan vermieteten Geräte werden vor dem Verleih auf ihre volle Funktionsfähigkeit hin geprüft. Die
      Mietgegenstände gelten als in "einwandfreiem Zustand" übernommen, falls vom Mieter keine gegenteilige,
 
 
  unmittelbare und schriftliche Meldung erfolgen sollte.
      Bei technischen Schwierigkeiten während der Laufzeit des Mietvertrags leistet PanaScan schnellstmöglich
 
 
  Serviceleistungen vor Ort. Erforderliche Anreisekosten werden jedoch berechnet.
       
      3. Mietpreise:
      Die Mietpreise berechnen sich nach der gültigen Mietpreisliste. Sie gelten ab Lager zuzüglich Verpackung,
 
 
  Versand, Transportversicherung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
      Die Miete berechnet sich ab dem Tag der geforderten Bereitstellung für die gesamte Zeit der Abwesenheit der
      Geräte.
  < home > AGB   Reservegeräte werden mit 50 % des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt.
        Die Zahlungsfrist beträgt, sofern keine andere Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde, vierzehn Tage,
        gerechnet ab Rechnungsdatum.
         
        4. Kaution:
        PanaScan behält sich das Recht vor, Mietvorauszahlungen oder Kautionsleistungen bis zur Höhe des Zeitwertes
        der Mietsache zu verlangen.
         
        5. Eigentumsrechte:
        Der Mieter verpflichtet sich, die Eigentumsrechte von PanaScan an der Mietsache zu wahren. Dies gilt
        insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte. Eventuelle Intervenierungskosten trägt der Mieter.
         
        6. Schäden:
        Der Mieter haftet während der Vermietdauer für alle entstandenen Schäden an der Mietsache.
        PanaScan haftet nicht für eventuell entstandene Vermögensschäden aufgrund eines Geräteausfalls.
         
        7. Verlust/Diebstahl:
        Die vermieteten Geräte sind von PanaScan nicht gegen Diebstahl versichert. Bei Verlust oder Diebstahl
        berechnet PanaScan dem Mieter den Neuwert der Geräte. Wir empfehlen deshalb dem Mieter, eine
        entsprechende Versicherung abzuschließen.
         
        8. Verspätete Rückgabe:
        Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne schriftliche Benachrichtigung von PanaScan, so entfällt der
        für die Mietsache gewährte Zeitrabatt. Für jeden angebrochenen Tag der Überschreitung berechnet PanaScan
        einen vollen Tagessatz. Der Mieter erklärt sich bei einer Überschreitung der Mietzeit bereit, die Mietsache nach
        Aufforderung durch PanaScan unverzüglich zurückzugeben.
         
        9. Storno:
        Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter ist PanaScan berechtigt, bis zu 50 % des
        vereinbarten Mietpreises zu berechnen, am Miettag selbst jedoch 100 %.
         
        10. Allgemein:
        Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
        Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam werden, so berührt dies nicht
        die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus
        Mietverträgen ist München.
         
  < home     PanaScan GmbH, München, 20.11.2006