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| PanaScan GmbH Audiovisuelle Produktionen und Präsentationsservice | ||||||||||
| Elisabethstr. 21 - 80796 München (Zentrum Schwabing) | ||||||||||
| Tel. 089-2780304 - Fax 089-2780305 - eMail: info@panascan.de | ||||||||||
| Mietbedingungen | ||||||||||
| 1. Unternehmens-Identität: | ||||||||||
| PanaScan Gesellschaft für audiovisuelle Produktionen und Präsentationsservice mbH, Elisabethstr. 21, | ||||||||||
| 80796 München, eingetragen im Handelsregister München HRB 85567, Steuernummer 143/169/10530, | ||||||||||
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE129432429, Gründungsjahr 1988, Geschäftsführer: Klaus Czich. | ||||||||||
| 2. Mietgarantie: | ||||||||||
| Die von PanaScan vermieteten Geräte werden vor dem Verleih auf ihre volle Funktionsfähigkeit hin geprüft. Die | ||||||||||
| Mietgegenstände gelten als in "einwandfreiem Zustand" übernommen, falls vom Mieter keine gegenteilige, | ||||||||||
| unmittelbare und schriftliche Meldung erfolgen sollte. | ||||||||||
| Bei technischen Schwierigkeiten während der Laufzeit des Mietvertrags leistet PanaScan schnellstmöglich | ||||||||||
| Serviceleistungen vor Ort. Erforderliche Anreisekosten werden jedoch berechnet. | ||||||||||
| 3. Mietpreise: | ||||||||||
| Die Mietpreise berechnen sich nach der gültigen Mietpreisliste. Sie gelten ab Lager zuzüglich Verpackung, | ||||||||||
| Versand, Transportversicherung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. | ||||||||||
| Die Miete berechnet sich ab dem Tag der geforderten Bereitstellung für die gesamte Zeit der Abwesenheit der | ||||||||||
| Geräte. | ||||||||||
| < home | > AGB | Reservegeräte werden mit 50 % des normalen Mietpreises in Rechnung gestellt. | ||||||||
| Die Zahlungsfrist beträgt, sofern keine andere Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde, vierzehn Tage, | ||||||||||
| gerechnet ab Rechnungsdatum. | ||||||||||
| 4. Kaution: | ||||||||||
| PanaScan behält sich das Recht vor, Mietvorauszahlungen oder Kautionsleistungen bis zur Höhe des Zeitwertes | ||||||||||
| der Mietsache zu verlangen. | ||||||||||
| 5. Eigentumsrechte: | ||||||||||
| Der Mieter verpflichtet sich, die Eigentumsrechte von PanaScan an der Mietsache zu wahren. Dies gilt | ||||||||||
| insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte. Eventuelle Intervenierungskosten trägt der Mieter. | ||||||||||
| 6. Schäden: | ||||||||||
| Der Mieter haftet während der Vermietdauer für alle entstandenen Schäden an der Mietsache. | ||||||||||
| PanaScan haftet nicht für eventuell entstandene Vermögensschäden aufgrund eines Geräteausfalls. | ||||||||||
| 7. Verlust/Diebstahl: | ||||||||||
| Die vermieteten Geräte sind von PanaScan nicht gegen Diebstahl versichert. Bei Verlust oder Diebstahl | ||||||||||
| berechnet PanaScan dem Mieter den Neuwert der Geräte. Wir empfehlen deshalb dem Mieter, eine | ||||||||||
| entsprechende Versicherung abzuschließen. | ||||||||||
| 8. Verspätete Rückgabe: | ||||||||||
| Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit ohne schriftliche Benachrichtigung von PanaScan, so entfällt der | ||||||||||
| für die Mietsache gewährte Zeitrabatt. Für jeden angebrochenen Tag der Überschreitung berechnet PanaScan | ||||||||||
| einen vollen Tagessatz. Der Mieter erklärt sich bei einer Überschreitung der Mietzeit bereit, die Mietsache nach | ||||||||||
| Aufforderung durch PanaScan unverzüglich zurückzugeben. | ||||||||||
| 9. Storno: | ||||||||||
| Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter ist PanaScan berechtigt, bis zu 50 % des | ||||||||||
| vereinbarten Mietpreises zu berechnen, am Miettag selbst jedoch 100 %. | ||||||||||
| 10. Allgemein: | ||||||||||
| Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. | ||||||||||
| Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam werden, so berührt dies nicht | ||||||||||
| die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand sowie Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus | ||||||||||
| Mietverträgen ist München. | ||||||||||
| < home | PanaScan GmbH, München, 20.11.2006 | |||||||||